Endlich Sommer: Für die meisten bedeutet das Freibad, Biergarten und Grillabende. Eine Vielzahl an Aktivitäten lockt Sonnenhungrige ins Freie und selbst die lauen Abende werden noch für gesellige Unternehmungen genutzt. Regelmäßige Abkühlung ist jetzt unverzichtbar, denn so sehr das warme Wetter auch belebt, so sehr belasten die hohen Temperaturen den menschlichen Organismus. Konzentration und Leistungsfähigkeit leiden beispielsweise an schwülen Tagen und Nächten besonders. Ein erholsamer Schlaf ist nun umso wichtiger, um die Energiereserven wieder aufzufüllen und neue Kräfte zu sammeln.
Erholsamer Schlaf in schwülen Nächten
Mit Regenwassersammlung in einer Betonzisterne kann man effektiv sparen
Haus- und Gartenbesitzer wissen: Regen bringt nicht nur Segen, sondern seit neuestem auch Kosten mit sich. Denn in vielen Kommunen Deutschlands ist die "gesplittete Abwassergebühr" eingeführt. Wer jetzt noch das Regenwasser auf seinem Grundstück in den kommunalen Kanal ableitet, muss ab sofort dafür Gebühren zahlen. Dieser Abgabepflicht können diejenigen entkommen, die mit einem Regenspeicher das Nass aus dem Himmel sammeln und im Haushalt und Garten wiederverwerten. Denn so müssen sie weniger Regenwasser vom Grundstück ableiten.
Doppelt sparen mit eigener Wasseraufbereitung
In Deutschland verbraucht jeder Bürger im Durchschnitt 126 Liter Trinkwasser täglich - jeder einzelne Liter muss teuer bezahlt werden. Das ist besonders ärgerlich, wenn das wertvolle Nass unter anderem direkt die Toilette heruntergespült wird. Eine günstigere und umweltfreundliche Alternative zum teuren Leitungswasser ist in manchen Bereichen die Wiederverwertung des anfallenden Grauwassers. So bezeichnet man gering verschmutztes Abwasser, wie es etwa beim Duschen, Baden oder Händewaschen anfällt. Wird es aufbereitet, kann es problemlos für die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung, die Waschmaschine und zur Reinigung genutzt werden.
Schutz für Vermieter vor Mietbetrügern - Wenn die Miete ausbleibt …
Der Mietnomade ist eine besondere Form der Spezies Mieter, Juristen nennen ihn auch „Einmietbetrüger“. Der typische Nomade kommt, mietet, zahlt nicht, geht nicht, und bis der Gerichtsvollzieher kommt, wird es sehr teuer für den Vermieter. „Wer den Eindruck hat, es mit einem Mietnomaden zu tun zu haben, sollte keine Zeit verlieren“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Zahlungsverzug, kann ihm der Vermieter – auch ohne Mahnung – fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit dem Zahlungsverzug begründet werden. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, gleichzeitig hilfsweise ordentlich mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Dem Mieter sollte eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt werden, um die Wohnung zu räumen. Tut er das nicht, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
Mietbetrüger stellen für private Vermieter ein gravierendes Problem dar




